Wir bieten Ihnen eine persönliche Beratung sowie die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung im Rahmen einer Mitgliedschaft in unseren Beratungsstellen. Als eingetragener Verein sind wir eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern, Beamten, Rentnern und Unterhaltsempfängern.
Im einzelnen gehören hierzu:
Erstellung und Einreichung der Einkommensteuererklärungen
Beantragung von Freibeträgen im Rahmen des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens
Beratung und Antrag auf Eigenheimzulage inkl. Kinderzulage
Beantragung und Antrag auf Investitionszulage nach den §§ 3 und 4 des Investitionszulagengesetzes 1999
Beratung und Antragstellung in Kindergeldsachen
Stellen von Freistellungsanträgen bei Einnahmen aus Kapitalvermögen
Riesterbonus
Errechnung der voraussichtlichen Steuerrückerstattung oder Steuernachzahlung
Überprüfung des Steuerbescheides
Einlegen von Einsprüchen
Rechtsschutz durch Vertretung vor den Finanzgerichten und Rechtshilfe vor dem Bundesfinanzhof (Kläger)
Steuerliche Vorausplanung
Schutz vor Beratungsfehlern mit gesetzlicher Vermögenshaftpflichtversicherung
Mitglieder, die arbeitslos geworden sind, dürfen weiterhin beraten werden.
Meldung an die Bundesknappschaft sowie die gesetzlichen Unfallversicherungen bei haushaltnahen Beschäftigungsverhältnissen
Arbeitgeberaufgaben im Zusammenhang mit haushaltsnahen Dienstleistungen i.R. des § 35a EStG.
Prüfung der durch die Banken berechneten und einbehaltenen Abgeltungssteuer
Alle Leistungen des Vereins erhalten unsere Mitglieder kostenlos. Gezahlt wird lediglich ein jährlicher Mitgliedsbeitrag, der z. Z. zwischen 39,00 Euro und 360,00 Euro (inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer) beträgt. Bemessungsgrundlage des Mitgliedsbeitrages ist jeweils das Jahreseinkommen. Da unsere Beiträge in 15 Stufen gestaffelt sind, wird dem sozialen Gedanken voll Rechnung getragen.